>> Hallen und Bunker
Hallen und Bunker bieten ungewöhnliche Möglichkeiten
Neben den nahezu unendlichen Freilagerflächen für Fahrzeuge, Container, Wechselbrücken, Sattelauflieger und weiteren Gütern, stehen den Kunden der BTR Hallenflächen zur Verfügung. In diesen temperierten Gebäuden können bspw. hochwertige Fahrzeuge oder witterungsempfindliche Waren gelagert werden.
Der Gewerbepark der BTR bietet enorme Entwicklungsmöglichkeiten. Ein Beispiel sind die ehemals militärisch genutzten Bunkeranlagen.
Der BTR liegt eine Genehmigung zur Lagerung von pyrotechnischen Produkten vor. Die Bunker bieten zusammen 13.000 m² Lagerfläche und sind mit einem Spezialgabelstapler befahrbar.
Da in den Bunkern eine konstante Temperatur und eine geringe Luftfeuchtigkeit herrschen, eignen sie sich auch hervorragend zur Lagerung empfindlicher Materialien, wie Dokumente oder Server.
Veröffentlichung gemäß § 8a sowie
Anhang V „Information der Öffentlichkeit“
der Störfallverordnung (12. BISchV)
Informationen gem. Teil 1 der Allgemeinen Vorschriften zu Betriebsbereichen der unteren und oberen Klasse.
1. Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereiches
BTR-Logistik GmbH, Dickeler Straße 42, 49453 Rehden
2. Bestätigung des Betriebsbereichs
Der Betriebsbereich zur Lagerung von pyrotechnischen Gegenständen unterliegt der Störfallverordnung und entspricht einem Betrieb der unteren Klasse.
Der Lagerbereich wurde dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover, Am Listholze 74, 30177 Hannover, angezeigt. Eine Genehmigung als Lager für pyrotechnische Gegenstände liegt vor.
3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich
Innerhalb des Betriebsgeländes lagert das Unternehmen in einem begrenzten Bereich in ehemaligen militärischen Munitionsbunkern pyrotechnische Gegenstände für Auftraggeber.
4. Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe
sowie deren wesentliche Gefahreneigenschaften
Die Bezeichnung der eingelagtern Ware nach der CLP-Verordnung ist: P1b. Dieses
sind nach Genehmigung durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Pyrotechnische Gegenstände (Kleinfeuerwerk) der Lagergruppe 1.4. Es handelt sich
dabei um Gegenstände, die im Falle der Entzündung oder Zündung nur eine geringe
Explosionsgefahr darstellen. Die Auswirkungen bleiben dabei im Wesentlichen auf das
Versandstück beschränkt, und es ist nicht zu erwarten, dass Sprengstücke mit größeren
Abmessungen oder größerer Reichweite entstehen. Bei einem
ordnungsgemäßen Packstück wird ein von außen einwirkendes Feuer keine praktisch
gleichzeitige Explosion des nahezu gesamten Inhalts des Versandstückes nach sich
ziehen.
5. Allgemeine bzw. angemessene Information darüber, wie die betroffene Bevölkerung
erforderlichenfalls gewarnt wird bzw. über das Verhalten bei einem Störfall oder
Hinweis, wo diese Informationen zugänglich sind
Die Lagerstätten (ehemalige Miliär-Munitionsbunker) befinden sich innerhalb eines ca. 2.600.000 m² großen Betriebsgeländes. Die nähere und mittelbare Umgebung des Betriebsgeländes ist umgeben von landwirtschaftlichen Flächen.
Sobald ein Schadensereignis eintritt, z.B. ein Brand, erfolgt eine Sofortbekämpfung mit Vor-Ort befindlichen Löschmitteln. Bei Eskalation des Ereignisses ist das weitere Vorgehen Alarmierung der betriebseignen Feuerwehr und/oder Alarmierung der freiwilligen Feuerwehren der umliegenden Ortschaften (Rehden 2 km, Dickel 2 km, Wetschen 3 km, Barver 5 km).
Zusätzlich werden – je nach Schadensereignis – das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover und die Polizeistation Rehden informiert.
6. Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung (Behördeninspektion) und Hinweis, wo diese
Information zugänglich ist
Die letzte Behördeninspektion des Betriebsbereichs erfolgte am 16.06.21.
Ausführliche Auskünfte bezüglich Inspektionen oder Überwachungsplan können beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover eingeholt werden.
7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes
öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder
über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover – Behörde für Arbeits-, Umwelt- und
Verbraucherschutz – Am Listholze 74, 30177 Hannover, Telefon 0511/9096-0